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DER SCHNELLE Klick ZUM KONSOLIDIERTEN CASHFLOW-BERICHT

Bislang war es relativ zeitintensiv und schwierig, einen korrekten konsolidierten Cashflow-Bericht für den Konzern zu erstellen. Hochqualifizierte Mitarbeiter waren damit beschäftigt, benötigte Daten zusammenzusuchen und auszuwerten. Eine aufwändige Tätigkeit, die viel Zeit in Anspruch nahm, fehleranfällig war und wertvolle Ressourcen verbrauchte. Kostbare Zeit, die man sich jetzt spart und in der man sich auf die Kernaufgaben konzentrieren kann - mit dem BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement.

Detailinformationen

Unsere Kunden haben auf die Entwicklung eines automatischen Konzern-Cashflow-Berichtes gedrängt, um den hohen periodischen Arbeitsaufwand (Differenzensuche, Zuordnung von Währungsdifferenzen, Zu- und Abgänge im Konsolidierungskreis, Zusammenführen der relevanten Daten aus verschiedenen Datenquellen usw.) zu minimieren und den Konzernabschluss zu beschleunigen. Hierzu wurden existente Konzern-Cashflow-Rechnungen analysiert und schrittweise hinsichtlich der Berechnungsart verbessert und optimiert, um eine höhere Genauigkeit und Schnelligkeit zu erreichen. Ziel war die Schaffung eines schnellen und exakten Arbeitsmittels für die automatische Erstellung dieser komplexen Rechnungen. Das BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement basiert auf EC-CS oder bald auch auf SEM-BCS und bildet ein zuverlässiges und schnelles Werkzeug für das Konzernrechnungswesen. Unser Konzern-Cashflow-Report gliedert sich als kundenindividueller Bericht ins Standardberichtswesen von SAP® ein und schafft bei Releasewechseln keine Probleme.

Die Integration in Ihr System verläuft reibungs- und problemlos, das Tool wird von uns als erfahrene Berater bei Ihnen im System implementiert. Es sind keinerlei kundenspezifische Erweiterungen notwendig. Unser Produkt macht Sie und Ihr Unternehmen aussagefähiger, schneller und erfolgreicher!

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Sie drücken ENTER – das BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement macht den Rest!

  • Menüpunkt 1: Währungsumrechnung

    Währungsumrechnungsdifferenzen werden automatisch im Bericht berücksichtigt (z. B. im Bereich der Veränderung der Nettovermögenspositionen).

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    Die Umrechnung der Cashflows erfolgt annähernd zu „Transaktionskursen“ und nicht zum Durchschnittskurs (year to date) – abhängig von der Abschlussart. Die Bestände an Finanzmitteln können entsprechend der Kursentwicklung fortgerechnet werden, so dass in der Zeile „wechselkursbedingte Änderungen der Finanzmittel“ ausschließlich die entsprechenden kursbedingten Auswirkungen enthalten sind. Die Währungseffekte, die in den Veränderungen der Bilanzpositionen enthalten sind, werden automatisch herausgerechnet und bleiben bei der Ermittlung der Cashflows außer Betracht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

  • Menüpunkt 2: Konsolidierungskreisänderung

    Zu- und Abgänge im Konsolidierungskreis werden ebenfalls automatisch berücksichtigt (auf allen Positionen der Cashflowrechnung).

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    Aus den Veränderungen des so genannten Nettovermögens müssen die Posten aus den Konsolidierungskreisänderungen (z. B. zugegangene Konsolidierungseinheiten) herausgerechnet werden, da der Auszahlungsvorgang für den Erwerb dieser Tochter in einer gesonderten Zeile im Bereich der Investitionen dargestellt wird und den Mittelabfluss repräsentiert. Ebenso verhält es sich mit abgehenden Konsolidierungseinheiten. Der Jahresüberschuss von erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen wird im Rahmen der Konsolidierungskreisänderungen auf die Position „Jahresüberschuss vor Erstkonsolidierung“ gebucht und wird, wie auch die GuV-Positionen des neuen Unternehmens, bis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung nicht in der Cashflow-Rechnung ausgewiesen. Die Veränderungen der Finanzmittel von neu erworbenen bzw. veräußerten Unternehmen werden in gesonderten Positionen in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt.

  • Menüpunkt 3: Für alle Konzernebenen Berichte auf Knopfdruck verfügbar

    Die aussagefähige Konzernkapitalflussrechnung ist nach Beendigung der Konzernabschlussarbeiten auf Knopfdruck sofort auf allen Konzernebenen bzw. Segmenten verfügbar.

    Detailinformationen

    Die BUEHRLE Konzernkapitalflussrechnung ist ein Arbeitsbericht zur Beschleunigung und Erleichterung der periodischen Abschlussarbeiten (Download und Bearbeitung auf Excel ist möglich). Auch bei nicht ganz vollkommener Datenqualität wird trotzdem eine Verbesserung der Aussagekraft und vor allem eine erhebliche Beschleunigung erzielt. Die aufwändige Zusammenstellung der benötigten Daten aus den unterschiedlichsten Quellen zur Erstellung einer konsolidierten Cashflow-Rechnung entfällt völlig. Die damit einher gehende Fehleranfälligkeit, das Erstellen von zusätzlichen Excel-Sheets und Nebenrechnungen entfällt ebenfalls komplett.

    Künftig können Sie nach Beendigung der Abschlussarbeiten einfach mit dem BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement die gewünschte Konzernkapitalflussrechnung aufrufen und Sie haben sofort konsolidierte Cashflows auf unterschiedlichsten Auswertungsebenen zur Verfügung.

    • Der Aufruf des BUEHRLE Cashflowberichts auf Basis konsolidierter Zahlen ist auf allen Konsolidierungskreisen, Teilkonzernen bzw. Segmenten in Konzernwährung möglich.
    • Auf HB II-Ebene können ebenfalls unterschiedliche Konsolidierungskreise, Teilkonzerne, Segmente und auch einzelnen Konsolidierungseinheiten in Konzernwährung aufgerufen werden. Hier ist ein Drilldown vom Top-Konsolidierungskreis (Summenabschluss) auf einzelne Konsolidierungseinheiten kein Problem.
    • Auf HB II-Ebene können einzelne Konsolidierungseinheiten in einem gesonderten Bericht zusätzlich noch in ihrer Hauswährung aufgerufen werden.
  • Menüpunkt 4: Kontrollrechnung

    Zur schnellen Differenzenanalyse ist eine Kontrollrechnung enthalten. Diese führt Sie direkt auf den entsprechenden Bilanzbereich und die Konsolidierungseinheit, in der die Abweichung aufgetreten ist. 

    Detailinformationen

    Die an das BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement angegliederte Kontrollrechnung führt Sie bei Differenzen direkt zur entsprechenden Bilanzpostengruppe bzw. unmittelbar zur entsprechenden Konsolidierungseinheit, in der eine Unstimmigkeit vorliegt. Diese Kontrolle gewährt zum einen Datenkonsistenz und macht es sehr leicht, Abstimmprobleme zu beseitigen und die Abschlussarbeiten zu beschleunigen.

  • Menüpunkt 5: Konzernaufrechnung / Kapitalkonsolidierung / Sonstiges

    Alle Eliminierungsbuchungen und Cash-relevanten Kapitalkonsolidierungsvorgänge, wie z. B. Kapitalerhöhungen, Erwerbe von Konsolidierungseinheiten, werden konsolidierungskreisabhängig berücksichtigt.

    Detailinformationen

    Die Anwendbarkeit ist auf allen Konsolidierungskreis-Ebenen gegeben (unterschiedliche Cashflow-Relevanz auf Top-Konzern- und Teilkonzernebene von z. B. Forderungen/Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen). Dies bietet einen besonders großen Nutzen für Kunden, die Segmente nach Konsolidierungskreisen aufgegliedert haben und unterjährig häufig konsolidieren und berichten (intern und extern).
     

    Schuldenkonsolidierung


    Darstellungsweise in der Konzernkapitalflussrechnung:

    • Ausweis der Originalsätze, damit auf unteren Konsolidierungskreisen die entsprechenden Cashabflüsse bzw. Cashzuflüsse ausgewiesen werden können.
    • Korrektur der Währungsdifferenzen im Brutto-Cashflow- bzw. Nettovermögens-Bereich.

    Anleihen/Kredite/Konzernfinanzierung

    • Bei der „gebenden“ Konsolidierungseinheit stellt die Ausreichung von Anleihen/Krediten einen Mittelabfluss im Bereich der Investitionstätigkeit dar.
    • Bei der „empfangenden“ Konsolidierungseinheit stellt der Erhalt von Anleihen/Krediten einen Mittelzufluss im Bereich der Finanzierungstätigkeit dar.
    • Auf dem Top-Konsolidierungskreis ist kein Cashflow auszuweisen.

    Sonstiges


    Auszugsweise sind z. B. folgende Positionen zu korrigieren:

    • Minderheiten
    • Abschreibungen/Auflösungen
    • Veränderung Wertberichtigung
    • Beteiligungserträge At-Equity usw.
    • Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen

    (Im Bereich Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit muss der Jahresüberschuss um die Aufwendungen/Erträge aus Abgang AV korrigiert werden, da diese Werte den Jahresüberschuss in der GuV erhöht bzw. vermindert haben. Mittelzuflüsse aus dem Verkauf von AV gehören nicht in den Bereich Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit, sondern müssen im Bereich der Investitionstätigkeit ausgewiesen werden. Dort ist folglich der Mittelzufluss aus dem Abgang Anlagevermögen in der Berechnung mit auszuweisen.)


Das BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement im Überblick

Cashflow Rechnung – ohne BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement:

  • Meistens nur einmal pro Jahr oder zu den Abschlusszeitpunkten
  • Langsam und aufwändig
  • Zusammensuchen von Daten aus unterschiedlichen Quellen und Hilfsrechnungen
  • Zeitaufwändige Berechnung und Eliminierung von Währungs- umrechnungsdifferenzen und Konsolidierungskreisveränderungen
  • Aufgrund der Arbeitsbelastung wird die konsolidierte Cash Flow Rechnung nur für den Gesamtkonzern erstellt, nicht für Teilkonzerne bzw. Segmente
  • Oft nur für Dokumentationszwecke eingesetzt und nicht für Planungs- oder Steuerungszwecke

Cashflow Rechnung – mit BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement:

  • Kontinuierlich „auf Knopfdruck“ für Konzern, jeden Teilkonzern bzw. Segmente verfügbar
  • Schnell, einfach und präzise – hohe Qualität
  • Greift direkt auf Datenbank (keine Abstimmdifferenzen)
  • Umrechnung findet annähernd zu „Transaktionskursen“ statt
  • Kontrollrechnung zur Differenzensuche ist enthalten
  • Die Konzernkapitalflussrechnung ist möglich für: alle Konzern- und Teilkonzernebenen und für Konsolidierungseinheiten (Tochtergesellschaften oder Profit-Center) auf Summenabschlussebene HB II in Konzernwährung (für Einzelgesellschafen auch in Hauswährung)
  • Für Planungs- und Steuerungszwecke einsetzbar – und zur Budgetkontrolle der Erreichung von Cashflowzielen der Töchter

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