Währungsumrechnung
Währungsumrechnungsdifferenzen werden automatisch im Bericht berücksichtigt (z. B. im Bereich der Veränderung der Nettovermögenspositionen).
Die Umrechnung der Cashflows erfolgt annähernd zu „Transaktionskursen“ und nicht zum Durchschnittskurs (year to date) – abhängig von der Abschlussart. Die Bestände an Finanzmitteln können entsprechend der Kursentwicklung fortgerechnet werden, so dass in der Zeile „wechselkursbedingte Änderungen der Finanzmittel“ ausschließlich die entsprechenden kursbedingten Auswirkungen enthalten sind. Die Währungseffekte, die in den Veränderungen der Bilanzpositionen enthalten sind, werden automatisch herausgerechnet und bleiben bei der Ermittlung der Cashflows außer Betracht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Konsolidierungskreisänderung
Zu- und Abgänge im Konsolidierungskreis werden ebenfalls automatisch berücksichtigt (auf allen Positionen der Cashflowrechnung).
Aus den Veränderungen des so genannten Nettovermögens müssen die Posten aus den Konsolidierungskreisänderungen (z. B. zugegangene Konsolidierungseinheiten) herausgerechnet werden, da der Auszahlungsvorgang für den Erwerb dieser Tochter in einer gesonderten Zeile im Bereich der Investitionen dargestellt wird und den Mittelabfluss repräsentiert. Ebenso verhält es sich mit abgehenden Konsolidierungseinheiten. Der Jahresüberschuss von erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen wird im Rahmen der Konsolidierungskreisänderungen auf die Position „Jahresüberschuss vor Erstkonsolidierung“ gebucht und wird, wie auch die GuV-Positionen des neuen Unternehmens, bis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung nicht in der Cashflow-Rechnung ausgewiesen. Die Veränderungen der Finanzmittel von neu erworbenen bzw. veräußerten Unternehmen werden in gesonderten Positionen in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt.
Für alle Konzernebenen Berichte auf Knopfdruck verfügbar
Die aussagefähige Konzernkapitalflussrechnung ist nach Beendigung der Konzernabschlussarbeiten auf Knopfdruck sofort auf allen Konzernebenen bzw. Segmenten verfügbar.
Die BUEHRLE Konzernkapitalflussrechnung ist ein Arbeitsbericht zur Beschleunigung und Erleichterung der periodischen Abschlussarbeiten (Download und Bearbeitung auf Excel ist möglich). Auch bei nicht ganz vollkommener Datenqualität wird trotzdem eine Verbesserung der Aussagekraft und vor allem eine erhebliche Beschleunigung erzielt. Die aufwändige Zusammenstellung der benötigten Daten aus den unterschiedlichsten Quellen zur Erstellung einer konsolidierten Cashflow-Rechnung entfällt völlig. Die damit einher gehende Fehleranfälligkeit, das Erstellen von zusätzlichen Excel-Sheets und Nebenrechnungen entfällt ebenfalls komplett.
Künftig können Sie nach Beendigung der Abschlussarbeiten einfach mit dem BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement die gewünschte Konzernkapitalflussrechnung aufrufen und Sie haben sofort konsolidierte Cashflows auf unterschiedlichsten Auswertungsebenen zur Verfügung.
Kontrollrechnung
Zur schnellen Differenzenanalyse ist eine Kontrollrechnung enthalten. Diese führt Sie direkt auf den entsprechenden Bilanzbereich und die Konsolidierungseinheit, in der die Abweichung aufgetreten ist.
Die an das BUEHRLE CCS Corporate Cashflow Statement angegliederte Kontrollrechnung führt Sie bei Differenzen direkt zur entsprechenden Bilanzpostengruppe bzw. unmittelbar zur entsprechenden Konsolidierungseinheit, in der eine Unstimmigkeit vorliegt. Diese Kontrolle gewährt zum einen Datenkonsistenz und macht es sehr leicht, Abstimmprobleme zu beseitigen und die Abschlussarbeiten zu beschleunigen.
Konzernaufrechnung / Kapitalkonsolidierung / Sonstiges
Alle Eliminierungsbuchungen und Cash-relevanten Kapitalkonsolidierungsvorgänge, wie z. B. Kapitalerhöhungen, Erwerbe von Konsolidierungseinheiten, werden konsolidierungskreisabhängig berücksichtigt.
Die Anwendbarkeit ist auf allen Konsolidierungskreis-Ebenen gegeben (unterschiedliche Cashflow-Relevanz auf Top-Konzern- und Teilkonzernebene von z. B. Forderungen/Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen). Dies bietet einen besonders großen Nutzen für Kunden, die Segmente nach Konsolidierungskreisen aufgegliedert haben und unterjährig häufig konsolidieren und berichten (intern und extern).
Darstellungsweise in der Konzernkapitalflussrechnung:
Auszugsweise sind z. B. folgende Positionen zu korrigieren:
(Im Bereich Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit muss der Jahresüberschuss um die Aufwendungen/Erträge aus Abgang AV korrigiert werden, da diese Werte den Jahresüberschuss in der GuV erhöht bzw. vermindert haben. Mittelzuflüsse aus dem Verkauf von AV gehören nicht in den Bereich Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit, sondern müssen im Bereich der Investitionstätigkeit ausgewiesen werden. Dort ist folglich der Mittelzufluss aus dem Abgang Anlagevermögen in der Berechnung mit auszuweisen.)